Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Die nachfolgenden AGB gelten für Verträge über musikalische Schulungen für Privat- oder Firmenkunden.
(2) Musikalische Schulungen sind alle Schulungen und sonstigen Qualifizierungen, sowohl im realen als auch im virtuellen Raum.
(3) Privatkunden sind alle natürlichen Personen, die als Vertragspartner selbst an einer musikalischen Schulung teilnehmen, die weder zu gewerblichen Zwecken erfolgt noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit dient.
(4) Firmenkunden sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts sowie sonstige Unternehmen, die als Vertragspartner zu Gunsten einzelner oder mehrerer Mitarbeiter/innen und/oder Organmitglieder Weiterbildungen vereinbaren.
(5) Offene Schulungen sind Weiterbildungen mit einem bestimmten Inhalt, die von verschiedenen Kunden gebucht und gleichzeitig absolviert werden können.
(6) Firmenschulungen sind Weiterbildungen, die individuell für einen Firmenkunden gestaltet und ausschließlich von dessen Mitarbeitern/-
innen bzw. Organmitgliedern besucht werden.

§ 2 Anmeldung und Bestätigung, Vertragsschluss
Die Anmeldung zur Teilnahme an einer musikalischen Schulung muss online gebucht und in gleicher Weise bestätigt werden.
Sie wird erst mit der wirksamen Bestätigung verbindlich.

§ 3 Entgelt
(1) Das vereinbarte Entgelt ist nach Rechnungsstellung innerhalb eines Zeitraums von einer Woche, spätestens jedoch bis 5 Werktage vor
dem Beginn der musikalischen Schulung in voller Höhe und ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
(3) Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zeitpunkt der Gutschrift auf einem der Konten (Paypal, Kreditkarte, Sofort und Co.) maßgeblich.

§ 5 Leistungen der Beatbox-Schule
(1) Die vertraglich vereinbarte Leistung der Beatbox-Schule beinhaltet folgende Tätigkeiten:
• Unterrichtung der in der Beschreibung der musikalischen Schulungen angegebenen Inhalte durch qualifizierte Trainer
• Gestellung von Unterlagen und sonstiger Lern- und Hilfsmittel, die für eine erfolgreiche Teilnahme an der musikalischen Weiterbildung sowie einer etwaigen Abschlussprüfung erforderlich sind.

§ 6 Pflichten des Vertragspartners
(1) Privatkunden sind verpflichtet,
• die Regeln der Beatbox-Schule für das Verhalten in der Virtuellen Beatbox Schule sowie die Nutzung von Weiterbildungs-/Trainingsunterlagen, Software, Internet, IT und Kommunikation zu beachten;
• Dritten keinen Zugang zur virtuellen Beatbox Online Schule zu ermöglichen. Eine Vertretung des Teilnehmenden
durch Dritte bzw. eine Übertragung der Rechte und Pflichten des Teilnehmenden ist unzulässig.
(2) Firmenkunden sind dazu verpflichtet, der Beatbox Schule die Namen der von ihnen angemeldeten Teilnehmenden vor dem Beginn einer
musikalischen Schulung in Textform mitzuteilen und diese in einer dem Abs. 1 entsprechenden Weise zu verpflichten.

§ 7 Widerruf, Storno, Kündigung
(1) Für digitale Produkte stimmen Sie ausdrücklich zu, dass vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrags begonnen wird. 
(2) Stornierungen, Umbuchungen, Rücktritts- und Kündigungserklärungen müssen schriftlich gegenüber dem Vertragspartner erfolgen.

§ 8 Lizenz- und Urheberrechte
(1) Die von der Beatbox-Schule gestellten Unterlagen und Lernmaterial darf weder kopiert und/oder an Dritte überlassen noch zu anderen als den vertraglich vereinbarten Zwecken genutzt werden. 
(2) Schulungsunterlagen und Lernmittel sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen während der Schulung ohne
Einwilligung der Beatbox-Schule, des Herstellers oder eines sonstigen Verwertungsberechtigten weder vervielfältigt, verändert, an Dritte übermittelt oder öffentlich wiedergegeben noch zu anderen als den vereinbarten Weiterbildungszwecken verwendet werden. Urheber- und
Verwertungsrechte Dritter an Weiterbildungsunterlagen, die in das Eigentum des Teilnehmenden übergehen, sind auch nach dem Ende
einer Weiterbildung zu beachten.

§ 9 Datenschutz
(1) Die Beatbox Schule erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten von Vertragspartnern und Teilnehmenden nach Maßgabe des Art. 6
Abs. 1 Buchstabe b) und f) EU-DSGVO. Sie erhebt und verarbeitet nur die personenbezogenen Daten, die ihr von dem Vertragspartner
und/oder dem Teilnehmenden mitgeteilt werden. Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zu den vertraglich vereinbarten Zwecken
und ist Voraussetzung für die Durchführung des Weiterbildungsvertrages.
(2) Die Datenverarbeitung erfolgt ohne weitergehende Einwilligung nur, sofern und soweit dies für die Vertragsbegründung und/oder –
abwicklung bzw. zu Abrechnungszwecken erforderlich ist.
(3) Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte, z.B. an die für die Abnahme einer Prüfung zuständige berufsständische Kammer oder den Arbeitgeber des Teilnehmenden erfolgt nur, sofern und soweit diese im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich ist oder wir gesetzlich zur Weitergabe der Daten verpflichtet sind.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Beatbox Schule
für Privat- und Firmenkunden
(4) Nach der vollständigen Erfüllung des Vertrages werden personenbezogene Daten des Vertragspartners und/oder seiner Mitarbeiter/innen sowie Teilnehmenden weiterhin gespeichert, sofern, soweit und solange dies zur Erfüllung gesetzlicher bzw. behördlicher Aufbewahrungspflichten oder zur Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche erforderlich ist. Im Übrigen werden die Daten umgehend gelöscht.
(5) Jeder Teilnehmende hat das Recht, jederzeit Auskunft darüber zu verlangen, welche persönlichen Daten über ihn/sie gespeichert sind,
und ggf. deren Berichtigung und/oder Löschung zu verlangen. Darüber hat jeder Teilnehmende das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus dem Informationsblatt, „Informationen zum Datenschutz“ das jedem Teilnehmenden vor Beginn einer Weiterbildung ausgehändigt wird.

§ 11 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen der Beatbox Schule und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts.

§ 12 Schriftform
Vertragliche Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen, sowie sonstige Nebenabsprachen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der
Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine
Anwendung bei Abreden, die nach Abschluss dieser Vereinbarung unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden.

§ 13 Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige
Bestimmung, die dem Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.

§ 14 Schlichtungsverfahren
Die Beatbox Schule ist zur Durchführung von Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) nicht verpflichtet. Eine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle erfolgt nicht.